Heiltage mit Rubens Faria
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise in Ruhe durch
Wenn möglich melden Sie sich bitte schriftlich per Mail an ( f.m.mueller@email.de ).
Hinweise finden Sie auf der Hauptseite.
Sein Sie bitte mind. 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in Braunschweig-Waggum!
Bringen Sie ggf. stilles Wasser mit, damit Sie vor und auch nach der Behandlung etwas trinken
können und tragen Sie bitte keine durchgehend schwarze Kleidung.
Verzichten Sie vor und nach der Behandlung auf Schweinefleisch, Alkohol und scharfe Gewürze
Aus rechtlichen Gründen, hier ein paar Spielregeln (Bestandteil der Behandlungsvereinbarung):
Teilnahmebedingungen für die Heiltage in Braunschweig
1) Ihre Buchung ist erst dann, von unserer Seite her, verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung
mit genauer Zeitangabe erhalten haben.
2) Wenn sie mehrere Personen anmelden möchten, senden sie bitte alle Daten für jeden einzelnen
Teilnehmer! Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind Sie auch für Termine verantwortlich, die
Sie für andere Teilnehmer reserviert haben, sofern uns von diesen Teilnehmern keine gesonderte
Anmeldung vorliegt.
3) Bei Stornierungen ab 5 Tage vor ihrem Termin oder bei Nichterscheinen stellen wir 80% der
Kosten in Rechnung. Diese Stornokosten entfallen, wenn sie eine Ersatzperson benennen, die Ihren
Termin wahrnimmt.
4) Ein rechtlicher Anspruch auf eine Behandlung besteht nicht.
5) Falls die Heiltage oder einzelne Termine aus wichtigem Grund ausfallen sollten, so besteht
kein Anspruch auf Schadensersatz (natürlich versuchen wir dann, Ersatztermine zu organisieren).
6) Das Behandlungshonorar ist jeweils vor dem (ersten) Termin in bar zu zahlen (Info auch in
unserer Bestätigung).
7) Sie bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie körperlich, geistig und finanziell in der Lage sind,
eigenverantwortlich die Behandlungstermine wahrzunehmen. Sie stellen die Veranstalter von
allen Ansprüchen frei.
8) Ferner bestätigen Sie mit ihrer Anmeldung, dass ihnen bewusst ist, dass es sich weder um
ärztliche noch um heilpraktische Behandlungen handelt und das die Sitzungen notwendige
Behandlungen durch einen Arzt oder Therapeuten nicht ersetzen. - Keinesfalls sollten Sie die
evtl. vom Arzt verschriebenen Medikamente absetzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
für HeilerInnen in Deutschland (Auszug)
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig
entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens
keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. - Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte
des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich
in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die
religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine
Diagnose gestellt wird. - Der Heiler ist dafür verantwortlich,dass der Patient ihn nicht für einen
Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. - Der Arzt/Heilpraktiker
darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden.
Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein
Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Dr. jur. Bernhard Firgau