Heiltage mit Rubens Faria

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise in Ruhe durch

 

Wenn möglich melden Sie sich bitte schriftlich per Mail an ( f.m.mueller@email.de ).

Hinweise finden Sie auf der Hauptseite.

 

Sein Sie bitte mind. 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in Braunschweig-Waggum!

 

Bringen Sie ggf. stilles Wasser mit, damit Sie vor und auch nach der Behandlung etwas trinken

können und tragen Sie bitte keine durchgehend schwarze Kleidung.

 

Verzichten Sie vor und nach der Behandlung auf Schweinefleisch, Alkohol und scharfe Gewürze

 

 

Aus rechtlichen Gründen, hier ein paar Spielregeln (Bestandteil der Behandlungsvereinbarung):

Teilnahmebedingungen für die Heiltage in Braunschweig

 

1) Ihre Buchung ist erst dann, von unserer Seite her, verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung

mit genauer Zeitangabe erhalten haben.

 

2) Wenn sie mehrere Personen anmelden möchten, senden sie bitte alle Daten für jeden einzelnen

Teilnehmer! Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind Sie auch für Termine verantwortlich, die

Sie für andere Teilnehmer reserviert haben, sofern uns von diesen Teilnehmern keine gesonderte

Anmeldung vorliegt.

 

3) Bei Stornierungen ab 5 Tage vor ihrem Termin oder bei Nichterscheinen stellen wir 80% der

Kosten in Rechnung. Diese Stornokosten entfallen, wenn sie eine Ersatzperson benennen, die Ihren

Termin wahrnimmt.

 

4) Ein rechtlicher Anspruch auf eine Behandlung besteht nicht.

 

5) Falls die Heiltage oder einzelne Termine aus wichtigem Grund ausfallen sollten, so  besteht

kein Anspruch auf Schadensersatz (natürlich versuchen wir dann, Ersatztermine zu organisieren).

 

6) Das Behandlungshonorar ist jeweils vor dem (ersten) Termin in bar zu zahlen (Info auch in

unserer Bestätigung).

 

7) Sie bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie körperlich, geistig und finanziell in der Lage sind,

eigenverantwortlich die Behandlungstermine wahrzunehmen. Sie stellen die Veranstalter von

allen Ansprüchen frei.

 

8) Ferner bestätigen Sie mit ihrer Anmeldung, dass ihnen bewusst ist, dass es sich weder um

ärztliche noch um heilpraktische Behandlungen handelt und das die Sitzungen notwendige

Behandlungen durch einen Arzt oder Therapeuten nicht ersetzen. - Keinesfalls sollten Sie die

evtl. vom Arzt verschriebenen Medikamente absetzen.



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Rechtliche Rahmenbedingungen

für HeilerInnen in Deutschland (Auszug)

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig

entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens

keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. - Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte

des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich

in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die

religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine

Diagnose gestellt wird. - Der Heiler ist dafür verantwortlich,dass der Patient ihn nicht für einen

Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. - Der Arzt/Heilpraktiker

darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden.

Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein

Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

Dr. jur. Bernhard Firgau